Städtebauliche Beratung & Bauleitung

Zu Beginn einer städtebaulichen Neuordnung oder eine baulichen Maßnahme stehen immer häufiger Wettbewerbsverfahren verschiedener Art.

Bei städtebaulichen Wettbewerbsverfahren, in denen Einzelhandel eine wichtige Funktion erfüllen soll, geht es neben der städtebaulichen Qualität auch darum, die funktionalen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel sicherzustellen. In diesem Kontext begleitet das Büro Dr. Acocella das Verfahren von der Mitarbeit am Auslobungstext bis hin zur Mitgliedschaft in der Jury, als Preisrichter oder als beratendes Mitglied.

Sofern die Kommunen Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke haben, werden zur Vermarktung dieser vermehrt Investorenauswahlverfahren in unterschiedlichster Ausprägung durchgeführt. Als unabhängiger Gutachter mit dem notwendigen Erfahrungshintergrund begleiten und beraten wir den/ die AusloberIn bis zum Investorenauswahlentscheid.

Die Mitarbeit in verschiedenen Gremien, wie Sanierungsbeiräte, Projekt- und Lenkungsgruppen usw. ist häufig der Ausgangspunkt oder die Folge derartiger Wettbewerbe.

 

Folgende Aufgaben können von Dr. Acocella persönlich übernommen werden:

  • Mitarbeit bei Auslobungstexten
  • Jurymitglied beratend oder stimmberechtigt in Jurys
  • Beratendes Mitglied bei Auswahlverfahren
  • Beratendes Mitglied von Beiräten, Lenkungsgruppen etc.
  • Coaching bei Stadtentwicklungsfragen

 

 

Die Steuerung von Nutzungen (z.B. Einzelhandel, Vergnügungsstätten) in der Bauleitplanung ist ein komplexes Thema. Dies betrifft sowohl die Neuaufstellung als auch in besonderer Weise die Überplanung bestehender Bebauungspläne. Der Beratungsumfang umfasst sowohl die Erarbeitung bzw. Überarbeitung von Festsetzungen, als auch das Verfassen bzw. Überarbeiten von Begründungstexten im Kontext der planerischen Steuerung von Nutzungen.

Sofern die Fragestellung auf Grund der Komplexität nicht zusätzlich eines Verwaltungsjuristen bedarf, begleitet das Büro Dr. Acocella entsprechende Bauleitplanverfahren vom Aufstellungs- bis zum Satzungsbeschluss. Dabei kann die Begleitung des Verfahrens schon mit der Einschätzung beginnen, ob die Einschaltung eines (externen) Verwaltungsjuristen sinnvoll oder ggf. sogar erforderlich ist.

Zur Bauleitplanberatung zählen wir auch das Überprüfen von Investoren-/ Betreibergutachten bzw. Gutachten benachbarter Kommunen zur Verträglichkeit von Ansiedlungsvorhaben. Investoren-/ Betreibergutachten bzw. Gutachten benachbarter Kommunen sind nicht per se anzuzweifeln, daher geht es in erster Linie darum, den Kommunen „Lesehilfe“ zu leisten und erst im Weiteren, die Gutachten formal und inhaltlich einer Überprüfung zu unterziehen.

In der Regel erfolgt die Bauleitplanberatung im Kontext einer kontinuierlichen Beratung zu Fragen der Stadtentwicklung.

 

Folgende Aufgaben können vom Büro Dr. Acocella übernommen werden:

  • Erarbeitung von Begründungen für Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse
  • Erarbeitung bzw. Überprüfung von Festsetzungen
  • Bearbeitung bzw. Überprüfung von Begründungen zu den Festsetzungen
  • Überprüfung und Würdigung von Investoren-/ Betreibergutachten, Gutachten von Nachbargemeinden bei Ansiedlungsfragen

Städtebauliche Beratung Bauleitplanung